Seit letztem Jahr unterstützt die Öffentliche Hand auch bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur
Verwirklichung ökologischer Ziele, Massnahmen zur Erfüllung der Anforderungen
des Heimat- und Landschaftsschutzes.

 

Folgende Massnahmen können mit IK und/oder Beiträgen unterstütz werden (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Laufgänge mit Quergefälle und Harnsammelrinne pro GVE
  • Erhöhte Fressstände pro GVE
  • Füll- und Waschplatz von Spritz- und Sprühgeräten
  • Mehrkosten für besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische
    Anforderungen
  • Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone
  • Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Produktion oder zur Speicherung nachhaltiger Energie
    mehrheitlich zur Eigenversorgung

 

Die Höhe der Förderung wird dabei in Prozent der Investitonskosten gewährt. Mehr dazu unter: Einzelbetriebliche Massnahmen im Detail