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Neue Fördermassnahmen weiterhin aktuell ab 1.1.2022
Seit letztem Jahr unterstützt die Öffentliche Hand auch bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur
Verwirklichung ökologischer Ziele, Massnahmen zur Erfüllung der Anforderungen
des Heimat- und Landschaftsschutzes.
Folgende Massnahmen können mit IK und/oder Beiträgen unterstütz werden (Aufzählung nicht abschliessend):
- Laufgänge mit Quergefälle und Harnsammelrinne pro GVE
- Erhöhte Fressstände pro GVE
- Füll- und Waschplatz von Spritz- und Sprühgeräten
- Mehrkosten für besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische
Anforderungen - Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone
- Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Produktion oder zur Speicherung nachhaltiger Energie
mehrheitlich zur Eigenversorgung
Die Höhe der Förderung wird dabei in Prozent der Investitonskosten gewährt. Mehr dazu unter: Einzelbetriebliche Massnahmen im Detail