Investitionshilfen mit Beiträgen

Bei Investitionshilfen mit Beiträgen (Abteilung Landwirtschaft ALA und ZLK involviert) wird in der Regel folgender Gesuchablauf eingehalten:

Erstkontakt des Gesuchstellenden mit Abteilung Landwirtschaft ALA Es empfiehlt sich, die generellen Eintretenskriterien zuerst bei der Abteilung Landwirtschaft ALA telefonisch abzuklären, bevor das Gesuchsformular eingereicht wird.
Gesuchsformular frühzeitig einreichen Das ausgefüllte Gesuchsformular mit den notwendigen Beilagen der Abteilung Landwirtschaft ALA oder der ZLK-Geschäftsstelle frühzeitig einreichen, d.h. mind. 3 - 4 Monate vor dem geplanten Baubeginn.
Das bei der ALA eingereichte Gesuch wird, sofern Investitionskredite beantragt werden, an die ZLK weitergeleitet. Die ALA und die ZLK arbeiten bei den kombinierten Gesuchen eng zusammen.
Betriebsbesuch ALA-Mitarbeiter/in Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Abteilung Landwirtschaft bespricht das Gesuch auf dem Betrieb mit dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin.

Weiterer Ablauf ALA:

Hier wird nur ein grober Ablauf skizziert: Weitere Details erfahren sie bei der Abteilung Landwirtschaft ALA.

Zusicherung der Beiträge
Das Amt für Landschaft und Natur ALN in Zürich entscheidet über die Gewährung von kantonalen Beiträgen, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in Bern über die Bundesbeiträge. Der Entscheid wird mit einer amtlichen Verfügung mitgeteilt.

Sicherstellung der Beiträge
In der amtlichen Verfügung sind die Eigentumsbeschränkungen aufgeführt, welche für die Dauer von 30 Jahren im Grundbuch eingetragen werden.

Auszahlung der Beiträge
Die Beiträge werden je nach Baufortschritt in 2-3 Teilzahlungen ausgerichtet. Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage der Bauabrechnung und der Bauabnahme.

Weiterer Ablauf ZLK: Detaillierte Gesuchsablauf