Betriebshilfedarlehen
Mit zinslosen Betriebshilfedarlehen (BHD) können verzinsliche Schulden abgelöst werden (Umschuldung). Die eingesparten Zinsen sind für eine schnellere Tilgung des Fremdkapitals zu verwenden. Für die Umschuldung muss keine finanzielle Notlage nachgewiesen werden.
Gerät eine Bauernfamilie unverschuldet in eine finanzielle Notlage, auch finanzielle Bedrägnis genannt, kann mittels Betriebshilfedarlehen die Überbrückung eines momentanen finanziellen Engpasses sichergestellt werden.
Um eine Betriebsaufgabe zu erleichtern, können zur Rückzahlung fälliger Bundes- und Kantonsbeitrage sowie Investitionskreditrestanzen durch Betriebshilfedarlehen abgelöst werden.
Die Voraussetzungen zur Gewährung von Betriebshilfedarlehen (BHD) entsprechen Grundsätzlich denen der Investitionskredite. Diese werden jedoch ergänzt durch:
- Vermögenslimite: bei einem bereinigten Vermögen > Fr. 600'000.- keine BHD
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Umschuldung
- Ausgangsverschuldung: Ein Mindestverschuldung wird seit dem 1.1.2021 nicht mehr vorausgesetzt. Jedoch kann die ZLK Bewilligungsinstanz individuelle Kreditauflagen und Eintrittskriterien erlassen.
- Letzte Umschuldung liegt mind. 10 Jahre zurück
- Weitere Eintretensbedingungen und Details
BHD können nur an natürliche Personen (Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen) gewährt werden.
Nach der Gewährung eines Betriebshilfedarlehens muss die Gesamtverschuldung des Betriebes tragbar sein. Dies ist mit einer Tragbarkeitsrechnung nachzuweisen.
Betriebshilfedarlehen dürfen nicht für die Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Nach grösseren Investitionen ist für eine Umschuldung eine Wartefrist von 3 Jahren einzuhalten.
Umschuldungshilfen sind zinslos. Jedoch gelten je nach gesprochenen Darlehen verschiedene Konditionen.
Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle
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Überbrückung einer unverschuldeten finanziellen Notlage (finanzielle Bedrängnis)
"Eine finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Es muss eine verzinsliche Ausgangsverschuldung von mehr als 50 Prozent des Ertragswertes vorliegen." (SBMV Art. 1, Abs.2).
Eine finanzielle Notlage kann zum Beispiel verursacht sein durch:
- Krankheit, Unglücksfall in Betrieb oder Familie
- Unwetter, Trockenheit, Schädlingsbefall, Betriebsunterbrüche
- Scheidung und deren Folgen
- Veränderte agrarpolitische Rahmenbedingungen
- Etc.
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