Betriebshilfedarlehen

Mit zinslosen Betriebshilfedarlehen (BHD) können verzinsliche Schulden abgelöst werden (Umschuldung). Die eingesparten Zinsen sind für eine schnellere Tilgung des Fremdkapitals zu verwenden. Für die Umschuldung muss keine finanzielle Notlage nachgewiesen werden.

Aktuelles Thema: Umschuldung von verzinslichen Hypotheken

Hypotheken auf Liegenschaften können durch eine BHD-Umschuldung neu strukturiert werden. Beispiel: Eine Festhypothek von Fr. 175'000.- läuft in 10 Monaten aus. Durch eine BHD-Umschuldung der ZLK kann sie grundsätzlich abgelöst werden. Der Hypothekarzins entfällt, jedoch muss das neue ZLK-Darlehen entsprechend getilgt werden, was bei herkömmlichen Hypotheken i.d.R. nicht der Fall ist. Deshalb ist eine ausreichende Finanzliquidität für Unternehmen erforderlich, um solche Umschuldungen bewältigen zu können. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Gerät eine Bauernfamilie unverschuldet in eine finanzielle Notlage, auch finanzielle Bedrägnis genannt, kann mittels Betriebshilfedarlehen die Überbrückung eines momentanen finanziellen Engpasses sichergestellt werden.

Um eine Betriebsaufgabe zu erleichtern, können zur Rückzahlung fälliger Bundes- und Kantonsbeitrage sowie Investitionskreditrestanzen durch Betriebshilfedarlehen abgelöst werden.

Die Voraussetzungen zur Gewährung von Betriebshilfedarlehen (BHD) entsprechen Grundsätzlich denen der Investitionskredite. Diese werden jedoch ergänzt durch:

  • Vermögenslimite: bei einem veranlagtem Vermögen > Fr. 600'000.- keine BHD
    (spezielle Bestimmung der Vermögenslimiten bei Personengesellschaften, verheirateten oder in
    eingetragener Partnerschaft lebenden Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern)

Zusätzliche Voraussetzungen für eine Umschuldung

  • Die ZLK Bewilligungsinstanz kann individuelle Kreditauflagen und Eintrittskriterien erlassen, wie: Verkürzte Kreditlaufzeiten, vorzeitige Rückzahlung bei besonders guter finanzieller Entwicklung des Unternehmens, etc.
  • Letzte Umschuldung liegt mind. 3 Jahre zurück, wobei die Wartefrist nach Abschluss der Investition bzw. Bezugsdatum der Baute gilt.
  • Der relativ bescheiden geäufnete ZLK-Betriebshilfefonds über genügend Mittel verfügt.
  • Weitere Eintretensbedingungen und Details

Nach der Gewährung eines Betriebshilfedarlehens muss die Gesamtverschuldung des Betriebes tragbar sein. Dies ist mit einer Tragbarkeitsrechnung nachzuweisen.

Betriebshilfedarlehen dürfen nicht für die Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Nach grösseren Investitionen ist für eine Umschuldung eine Wartefrist von 3 Jahren einzuhalten.

Umschuldungshilfen sind zinslos. Jedoch gelten je nach gesprochenen Darlehen verschiedene Konditionen BHD 2024.

Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle

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Überbrückung einer unverschuldeten finanziellen Notlage (finanzielle Bedrängnis)

"Eine finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Es muss eine verzinsliche Ausgangsverschuldung von mehr als 50 Prozent des Ertragswertes vorliegen." (SBMV Art. 1, Abs.2).

Eine finanzielle Notlage kann zum Beispiel verursacht sein durch:

  • Krankheit, Unglücksfall in Betrieb oder Familie
  • Unwetter, Trockenheit, Schädlingsbefall, Betriebsunterbrüche
  • Scheidung und deren Folgen
  • Veränderte agrarpolitische Rahmenbedingungen
  • Etc.

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage, so nehmen Sie mit uns möglichst schnell Kontakt auf.