Formulare Bürgschaften

Die Geschäftsführung der Zürcher Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft ZLBG erledigt seit 1.1.2003 die Züricher Landwirtschaftliche Kreditkasse ZLK. Durch diese, sich gut bewährte Struktur, besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der ZLBG und der ZLK.

Der ZLBG Vorstand hat beschlossen, keine Gesuchformulare mehr aufzuschalten. Bevor ein Gesuch eingereicht werden kann, muss der/die Gesuchsteller/Gesuchstellerin eine sogenannte "Entbindung vom Geschäftsgeheimnis" der ZLBG zu Gunsten der ZLK unterzeichnen.

Liegt diese Vereinbarung der ZLBG-Geschäftsstelle vor, wird den Gesuchstellenden ein Bürgschaftsgesuch zugestellt (elektronisch oder in Papierform).