Starthilfedarlehen

Jungbauern und -bäuerinnen können bei Übernahme eines Betriebs Starthilfe beantragen. Ausgerichtet wird ein zinsloses, rückzahlbares Starthilfedarlehen für den Inventarkauf, den Erwerb von Liegenschaften, die Schuldenablösung, bauliche Investitionen und Ähnliches.

Für die Gewährung von Starthilfedarlehen gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie bei den Investitionskrediten. Zudem werden noch folgende Bedingungen gefordert:

  • Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,0 Standardarbeitskräften (SAK)
  • eine geeignete Ausbildung oder eine nachweislich erfolgreiche Betriebsführung
  • Einreichen der vollständigen Gesuchsunterlagen vor dem 35. Geburtstag des Gesuchsstellers
  • Erarbeiten eines Betriebskonzeptes: Vorlagevarianten: 1. Betriebskonzept kurz oder 2. Betriebskonzept KOLAS (ausführlicher, inkl. Bauten)

Die Höhe des Starthilfedarlehens wird nach den Standardarbeitskräften (SAK) bemessen. SAK-Berechnung. Die Kreditkonditionen für Starthilfedarlehen sind hier zu finden.

Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle

Direkt zum Gesuchsformular-Starthilfe