Soziale Begleitmassnahmen

Unter sozialen Begleitmassnahmen werden zinslose, rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen an Landwirte ausgerichtet, damit diese:

  • eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis beheben können
  • verzinsliche Schulden ablösen können (Umfinanzierung)
  • die Betriebsaufgabe zu erleichtern