Investitionshilfen ohne Beiträge

Bei Investitionshilfen (Investitionskredite, Starthilfen) ohne Beiträge wird in der Regel folgender Gesuchablauf eingehalten:

Erstkontakt des Gesuchstellenden mit der ZLK

Es empfiehlt sich, die generellen Eintretenskriterien mit uns zuerst abzuklären, bevor das Gesuchsformular eingereicht wird.

ZLK-Geschäftsstelle

Gesuchsformular frühzeitig einreichen Das ausgefüllte Formular (Gesuchsformular IK / Gesuchsformular Starthilfe) mit den notwendigen Beilagen der ZLK frühzeitig einreichen.
Bestätigung Gesuchseingang und ev. Nachfordern von Unterlagen Sobald das Gesuch bei der ZLK eingegangen ist (Gesuchstellende oder ALA), erhält der Gesuchstellende eine schriftliche Bestätigung.
Augenschein (Betriebsbesuch) des ZLK-Kreditexperten Ein Kreditexperte / Kreditexpertin der ZLK bespricht das Gesuch auf dem Betrieb mit dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin. Ablauf Betriebsbesuch
Kreditentscheid durch den ZLK Ausschuss Der Auschuss des ZLK-Vorstandes prüft den Kreditantrag der Geschäftsstelle und genehmigt ihn gegebenenfalls, eventuell mit zusätzlichen Auflagen.
Mitteilung Kreditentscheid Den Gesuchstellenden wird der Kreditentscheid des Ausschusses mitgeteilt.
Darlehensvertrag unterzeichnen Die Vertragsparteien (Gesuchstellende und ZLK) unterzeichnen den Darlehensvertrag.
Sicherstellung des Kredites Nach dem Eingang des unterzeichneten Darlehensvertrages veranlasst die ZLK die Sicherstellung des Kredites durch ein Grundpfand auf dem gesamten Eigentum des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin.
Unterzeichnen Grundpfandverschreibung Darlehen an Fremdpächter werden vielfach mit einer Bürgschaft sichergestellt. Unter anderem gewährt die Zürcher Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft ZLBG solche Bürgschaften.
Kreditauflagen erfüllen Vor der Auszahlung des Kredites muss der Schuldner / die Schuldnerin grundsätzlich alle im Darlehensvertrag gemachten Auflagen erfüllen. Es gibt auch Kreditauflagen die erst nach der Auszahlung des Kredites erfüllt werden müssen.
Auszahlung des Kredites Erst wenn die Sicherstellung des Kredites erfolgt ist, kann der Kredit ausbezahlt werden.
Rückzahlung des Kredites Die erste Rückzahlungsrate ist i.d.R. im Folgejahr nach der Kreditauszahlung fällig. Bei grösseren Kreditbeträgen ist auch eine halbjährliche Tilgung möglich.
Überwachung des Kredites Die wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerbetriebe wird mit Hilfe der eingereichten Buchhaltungsabschlüsse verfolgt und notfalls werden Sicherungsmassnahmen eingeleitet.

Zahlungsverzug der Kredittilgung

Frühzeitig das Gespräch suchen:
ZLK-Geschäftsstelle

Ausstehende Zahlungen werden konsequent gemahnt und letztlich wird eine Betreibung oder Zession der Direktzahlungen eingeleitet. Nach der 2. Mahnung werden zusätzlich Verzugszinsen und Verwaltungsgebühren verrechnet.