Die 1.1.2025 eingeführten Massnahmen Strukturverbesserungsverordnung gelten grundsätzlich weiterhin. Jedoch wurden infolge Liquiditätsengpass im Investitionskredit- (IK) und Betriebshilfefonds (BHD) folgende Massnahmen sistiert (temporär aufgehoben):
  1. Per 1.1.2026 werden Investitionskredite für Bodenkäufe bis auf Weiteres ausgesetzt. Sobald der IK-Fonds wieder über ausreichende Mittel verfügt, wird diese Förderung wieder aufgenommen. Trotz der vorübergehenden Sistierung empfehlen wir, Gesuche zur Mitfinanzierung von Bodenkäufen weiterhin bei der ZLK einzureichen.
  2. Alle übrigen Fördermassnahmen gemäss Strukturverbesserungsverordnung, insbesondere im Bereich der Investitionskredite, bleiben bestehen.
  3. Ebenfalls per 1.1.2026 werden BHD-Umschuldungen bis auf Weiteres sistiert, ausgenommen im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben. Ziel ist der gezielte Aufbau des Betriebshilfefonds zur Bewältigung künftiger Herausforderungen wie Ernteausfällen, Familienkrisen oder Marktverwerfungen auf Zürcher Landwirtschaftsbetrieben. Überbrückungsfinanzierungen bei unverschuldeter finanzieller Bedrängnis werden weiterhin unterstützt.