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Neue Fördermassnahmen in der Strukturverbesserungsverordnung SVV ab 1.1.2021
29.01.2021
Ab diesem Jahr unterstützt die Öffentliche Hand auch bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur
Verwirklichung ökologischer Ziele, Massnahmen zur Erfüllung der Anforderungen
des Heimat- und Landschaftsschutzes.
Folgende Massnahmen können mit IK und/oder Beiträgen unterstütz werden (Aufzählung nicht abschliessend):
- Laufgänge mit Quergefälle und Harnsammelrinne pro GVE
- Erhöhte Fressstände pro GVE
- Füll- und Waschplatz von Spritz- und Sprühgeräten
- Mehrkosten für besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische
Anforderungen - Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone
- Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Produktion oder zur Speicherung nachhaltiger Energie
mehrheitlich zur Eigenversorgung
Die Höhe der Förderung wird dabei in Prozent der Investitonskosten gewährt. Mehr dazu unter: Einzelbetriebliche Massnahmen im Detail