Soziale Begleitmassnahmen
Unter sozialen Begleitmassnahmen werden zinslose, rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen an Landwirte ausgerichtet, damit diese:- eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis beheben können
- verzinsliche Schulden ablösen können (Umfinanzierung)
- ihren Betrieb aufgeben und ein neues Einkommen finden können