Starthilfedarlehen
Jungbauern und -bäuerinnen können bei Übernahme eines Betriebs Starthilfe beantragen. Ausgerichtet wird ein zinsloses, rückzahlbares Starthilfedarlehen für den Inventarkauf, den Erwerb von Liegenschaften, die Schuldenablösung, bauliche Investitionen und Ähnliches.Für die Gewährung von Starthilfedarlehen gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie bei den Investitionskrediten. Zudem werden noch folgende Bedingungen gefordert:
- Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,0 Standardarbeitskräften (SAK)
- eine geeignete Ausbildung oder eine nachweislich erfolgreiche Betriebsführung
- Einreichen der vollständigen Gesuchsunterlagen vor dem 35. Geburtstag des Gesuchsstellers
- Erarbeiten eines Betriebskonzeptes
Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle
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