Investitionskredite
Damit auf ein Gesuch um Investitionskredite eingetreten werden kann, müssen die Gesuchstellenden, resp. deren Betriebe unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:- mind. 1.0 Standardarbeitskräfte (SAK)
- den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN
- landwirtschaftliche Ausbildung oder mind. 3 Jahre erfolgreiche Betriebsleitertätigkeit
- Bereinigtes Vermögen (Vermögenslimite) < Fr. 800'000.-
- Weitere Eintretensbedingungen und Details
Mit dem Bau darf erst begonnen und Käufe dürfen erst getätigt werden, wenn die Investitionshilfe rechtskräftig verfügt ist.
Investitionskredite im Sinne einzelbetrieblicher Massnahmen (inkl. Generationen-, Betriebszweig- und Betriebsgemeinschaften) können für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Umbau, Neubau und Erweiterung landwirtschaftlicher Wohn- und Ökonomiegebäude
- Kauf von Wohn- und Ökonomiegebäuden
- Bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Diversifizierung der Tätigkeit
- Alle einzelbetriebliche Massnahmen im Detail
Die Höhe der Investitionskredite wird aufgrund von Pauschalen je Einheit festgelegt.
Zudem gelten folgende Einschränkungen bei der Berechnung der Höhe der Investitionskredite:
- Früher unterstützte GVE werden angerechnet
- Tierplätze, die auf Hofdüngerabnahmeverträgen basieren, werden nicht berücksichtigt
- Es werden nur Flächen berücksichtigt, die innerhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiches liegen
- Bestehende Bausubstanz ist, soweit sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft, in das Projekt einzubeziehen.
Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle
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